NUTZUNGSBEDINGUNG
Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Fotos und Skizzen
Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der von IMPULSE-ART.DE, nachfolgend Lizenzgeber genannt, erstellten oder bereitgestellten Fotos und Skizzen.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den überlassenen Fotos und Skizzen ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der Werke in Druckerzeugnissen, auf Internetseiten, in Onlinemedien, sozialen Netzwerken, Präsentationen, Broschüren, Katalogen, Werbematerialien sowie für die interne Unternehmenskommunikation.
Das Urheberrecht an sämtlichen Fotos und Skizzen verbleibt uneingeschränkt beim Lizenzgeber. Durch diese Vereinbarung werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt.
Bei jeder Veröffentlichung oder Verwendung der Fotos und Skizzen – unabhängig davon, ob diese in Printmedien, Onlinemedien, auf Internetseiten, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgt – ist der Urheberhinweis **„impulse-art.de“** deutlich sichtbar anzugeben. Das Entfernen, Verändern oder Weglassen dieses Urheberhinweises ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers unzulässig.
Die Bearbeitung oder inhaltliche Veränderung der Fotos und Skizzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich technische Anpassungen, wie beispielsweise Größenänderungen, Formatumwandlungen oder geringfügige Optimierungen, die den Charakter der Werke nicht verändern.
Eine Weitergabe der Fotos und Skizzen oder der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte sowie die Erteilung von Unterlizenzen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers unzulässig.
Die Nutzung der Fotos und Skizzen für Merchandising-Produkte oder für die Herstellung, den Vertrieb oder den Verkauf von Waren aller Art (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, T-Shirts, Tassen, Poster, Kalender, Textilien, Accessoires, Werbeartikel oder vergleichbare Produkte) ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Lizenz und nicht gestattet. Jede solche Nutzung bedarf einer gesonderten vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.
Die Nutzungsrechte werden gegen eine zwischen den Vertragsparteien gesondert vereinbarte Vergütung eingeräumt.
Die Lizenz gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Fotos und Skizzen und wird zeitlich unbefristet sowie weltweit erteilt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Der Lizenzgeber versichert, zur Einräumung der in dieser Vereinbarung geregelten Nutzungsrechte berechtigt zu sein. Der Lizenznehmer haftet für sämtliche Nutzungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

